Corona-Pandemie – Einführung des eingeschränkten Regelbetriebes

Im Zuge der geplanten ersten Öffnungen in einzelnen Tätigkeitsbereichen zeichnet sich ein erhöhter Bedarf der Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in der Kindertagesbetreuung ab. Daher hat der Hamburger Senat entschieden, ab dem 15. März 2021, in den eingeschränkten Regelbetrieb zurückzukehren. Ab diesem Zeitpunkt können grundsätzlich wieder alle Kinder im Umfang von mindestens 20 Stunden pro Woche in den Einrichtungen betreut werden. Darüber hinaus können in folgenden Fällen die Betreuungszeiten in vollem Umfang in Anspruch genommen werden:

  • Kinder mit einem dringlichen sozialpädagogischen Förderbedarf
  • Kinder deren Eltern eine berufliche Tätigkeit ausüben, die für die Daseinsvorsorge, für
    die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen oder die Sicherheit notwendig ist,
  • Kinder alleinerziehender Eltern,
  • aus familiären Gründen oder aus besonders gelagerten individuellen Notfällen.
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